Durchsetzung eines Menschenrechts
Kulturelle Bildung ist mir eine Herzensangelegenheit, weil ich den Zugang zum Reichtum der Töne, Farben, Gedanken, Formen, Bewegungen, Ideen der Künste allen Menschen wünsche. Den eigenen Zugang zu den kulturell-künstlerischen Welten von Wahrnehmung, Ausdruck, Darstellung und Gestaltung finden zu dürfen und finden zu können, gehört zu den Menschenrechten. Ich wünsche der BKJ, dass sie sich auch künftig nachhaltig und erfolgreich für die Durchsetzung dieses Menschenrechts engagiert!
Prof Dr. Eckart Liebau, Institut für Pädagogik der Universität Erlangen-Nürnberg
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